Vergangenheitsschuld. Beiträge zu einem deutschen Thema

SCHLINK Bernhard: Vergangenheitsschuld. Beiträge zu einem deutschen Thema. In: 2014.

Abstract

SCHLINK, Bernhard: "Vergangenheitsschuld. Beiträge zu einem deutschen Thema", Zürich 2007
Wer sich einen seiner spannnenden Romane erwartet wird enttäuscht. Dieses Buch ist mehr ein wissenschaftliches, ein juridisches Werk. Hier tritt Schlink nicht als Dichter, sondern als Jurist, als Universitätsprofessor auf. Es geht um die Schuld der Deutschen im Zweiten Weltkrieg.
Es geht um die Anwendung des Rechts. Kann man Leute, die während des Krieges nach geltendem Gesetz gehandelt haben nach dem Krieg mit dem neuen Gesetz verurteilen? Sind die Kinder der Täter des Krieges schuldig? Gibt es eine Sippenhaftung? Manche Schuld kann nicht ein Gericht, sondern nur der Psychiater behandeln. Die Deutschen haben einen speziellen Zugang zur Vergangenheitsbewältigung. Die Amerikaner haben nach dem Südstaatenkrieg Niemanden verurteilt. Fast alle Ostblockstaaten sind gegen ehemalige Kommunisten rechtlich nicht vorgegangen. Deutschland gegenüber so manchen DDR Bürgern sehr wohl. Sie sind gründlicher. Sowohl im Schlechten bei der Vernichtung der Juden, als auch in der Aufarbeitung der Schuld. Schlink meint, dass das Recht „nicht das vergangene, sondern nur das gegenwärtige und zukünftige Leben gestalten und in Ordnung bringen Kann“ (Seite 81)
Mit einer Geschichte aus seiner Kindheit erklärt er den Sinn des „Vergebens“ und „Versöhnens“. Seine Großmutter sagte, wenn man sich bei der Person, bei der man sich verschuldigt hat nicht entschuldigt hat, kann man Gott auch nicht um Vergebung bitten. „Eine Versöhnung braucht mindestens zwei Beteiligte.“ (Seite 179)

(Rhodos, 30.08.2014)

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    Es geht um die Anwendung des Rechts. Kann man Leute, die während des Krieges nach geltendem Gesetz gehandelt haben nach dem Krieg mit dem neuen Gesetz verurteilen? Sind die Kinder der Täter des Krieges schuldig? Gibt es eine Sippenhaftung? Manche Schuld kann nicht ein Gericht, sondern nur der Psychiater behandeln. Die Deutschen haben einen speziellen Zugang zur Vergangenheitsbewältigung. Die Amerikaner haben nach dem Südstaatenkrieg Niemanden verurteilt. Fast alle Ostblockstaaten sind gegen ehemalige Kommunisten rechtlich nicht vorgegangen. Deutschland gegenüber so manchen DDR Bürgern sehr wohl. Sie sind gründlicher. Sowohl im Schlechten bei der Vernichtung der Juden, als auch in der Aufarbeitung der Schuld. Schlink meint, dass das Recht „nicht das vergangene, sondern nur das gegenwärtige und zukünftige Leben gestalten und in Ordnung bringen Kann“ (Seite 81)
    Mit einer Geschichte aus seiner Kindheit erklärt er den Sinn des „Vergebens“ und „Versöhnens“. Seine Großmutter sagte, wenn man sich bei der Person, bei der man sich verschuldigt hat nicht entschuldigt hat, kann man Gott auch nicht um Vergebung bitten. „Eine Versöhnung braucht mindestens zwei Beteiligte.“ (Seite 179)
    
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